Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine. Der Seuchenprävention sowie dem Fallwild-Monitoring im Rahmen der Früherkennung sind höchste Priorität einzuräumen, um einen Ausbruch zu verhindern bzw. frühestmöglich Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Die „Richtlinien für die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fallwildsuche und im Seuchenfall der Erlegung von Schwarzwild in Schleswig-Holstein“ wurden nun neu gefasst und das Antragsformular entsprechend angepasst. Das Verfahren bleibt unverändert.
Alle Unterlagen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) zu finden: