Für das Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird der Erlass zur quartalsmäßigen Meldung der Schwarzwildstrecke vom 20.05.2019 bzw. 17.03.2021 für die Jagdjahre 2023/2024 und 2024/2025 verlängert. Das Verfahren ändert sich nicht.

Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zur Fortführung des Erlasses vom 20.05.2019 ist der Anteil des auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beprobten Fallwildes an der Gesamtzahl des Fallwildes. Dieser Anteil steigt leider nur langsam und bewegt sich auf einem noch nicht ausreichenden Niveau. Damit reicht die Beprobung von Fallwild nicht aus, um allein über diese Maßnahme einen Ausbruch der ASP beim Schwarzwild zuverlässig und frühzeitig erkennen zu können. Aus diesem Grund benötigt das Land weiterhin den bekannten Abgleich von Fallwild und Gesamtstrecke.

Hinzu kommt, dass im September 2020 erstmalig im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) ein Wildschwein positiv auf ASP getestet wurde, was dazu führte, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Status der ASP-Freiheit verloren hat. Die potenzielle Bedrohungslage hat sich durch das Ausbruchsgeschehen im Landkreis Ludwigslust- Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) seit November 2021 für Schleswig-Holstein nochmals erheblich verschärft und rechtfertigt auch vor diesem Hintergrund die Fortführung der unterjährigen Meldung der Schwarzwildstrecken.

Quelle MLLEV

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. bittet alle Jägerinnen und Jäger sich intensiv bei der Meldung (auch über die Tierfund-Kataster APP) und Beprobung von Schwarzwild (auch als Verkehrsfallwild) zu beteiligen.

Erlass zur unterjährigen Meldung der Schwarzwildstrecken