Der Ausbau erneuerbarer Energien ist auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland bis 2040 das Ziel der Landesregierung. Windenergie, nachwachsende Rohstoffe oder Sonnenenergie sind die Bausteine der Energiewende. Der Ausbau regenerativer Energien geschieht bisher in vielen Fällen ohne Rücksicht auf Wildtiere, Amphibien, Reptilien, Pflanzen und Insekten. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat nun den Beratungserlass zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen überarbeitet. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. hatte im Vorfeld hierzu umfangreich Stellung genommen.

Die Landesregierung hat ihren Solar-Erlass überarbeitet und veröffentlicht. Der neue Beratungserlass stellt fest, dass der Bau von Solar-Freiflächenanlagen einen deutlichen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Fachliche Genehmigungserfordernisse sollen das Augenmerk nun auf bereits realisierte und sowie geplante Querungshilfen an großen Verkehrsinfrastrukturen einschließlich der damit verbundenen Zu- und Abwanderungskorridore legen. D.h. dass Wildwege neuerdings zu den Flächen mit besonderem Abwägungs- und Prüferfordernis zählen. Dies stärkt den Schutz der Wildtiere und ist ein wichtiger Etappensieg all derer, die sich gemeinsam mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. für den Schutz wildlebender Tiere engagieren. Das Wiedervernetzungskonzept, welches im Rahmen der Umsetzung der landesweiten Biodiversitätsstrategie erarbeitet wird, und – perspektivisch – der darauf  aufbauende landesweite Wildwegeplan, sind im Rahmen der Standortabwägung laut Erlass zu berücksichtigen. Explizit verweist der Erlass auf den Rotwildwegeplan für Schleswig-Holstein.

Der Beratungserlass mit dem Titel „Erlass über Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen“ bietet eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und fachlichen Aspekte, die bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Anlagen berücksichtigt werden müssen. Kommunen und Gemeinden haben nun eine klare Richtschnur zur Beurteilung der naturschutzfachlichen Anforderungen, wenngleich der Erlass noch viele Punkte offen lässt. Außerdem gibt der Erlass Empfehlungen, wie Photovoltaik- oder auch Solarthermie-Freiflächenanlagen ökologisch sinnvoller geplant oder ausgestaltet werden können. Damit nimmt der Erlass eine zentrale Forderung des Landesjagdverbandes auf.

So sollen bspw. Habitat-Strukturen für Insekten und Tiere geschaffen werden und standorttypische Ansaaten innerhalb eingezäunter Bereiche unterhalten werden. Zur Minderung der Zerschneidungswirkung sind die erforderlichen Einzäunungen zukünftig so zu gestalten, dass Kleintiere problemlos queren können. Bei großflächigen Anlagen sind Querungskorridore (nutzbare Mindestbreite 50 m) für Großsäuger zwischen den Anlagenteilen zu berücksichtigen. Etwa alle 1.000 Meter oder bei bekannten überregionalen Wildquerungskorridoren und Verbundachsen sind entsprechende Bereiche von Solar-Modulen und sonstigen Anlagenteilen freizuhalten. Auch hier sieht der Verband der Jägerinnen und Jäger erheblichen Nachbesserungsbedarf. Laut Erlass sind auch mögliche Fallenwirkungen (z. B. durch Wildschutzzäune an Bundesautobahnen) zu beachten. Zu- und Ableitungskorridore sind von oberirdischer Infrastruktur, Einzäunung und ähnlichem freizuhalten. Jagdruhe soll in Anlehnung an das Verbot in § 29 des Landesjagdgesetzes im Abstand von 200 Metern zum Korridor herrschen.

Grundsätzlich fordert die Landesjägerschaft den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf bereits versiegelten Flächen und Dächern, bevor Solarparks in der freien Landschaft geplant werden.

Hier finden Sie den kompletten Erlass: