Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) möchte aus gegebenem Anlass folgende Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Aufbrüchen und Fallwild geben, da in den letzten Wochen einzelne Beschwerden diesbezüglich eingegangen sind. Insbesondere in Zeiten, in denen der ASP-Prophylaxe besondere Bedeutung zukommt, appelliert das MELUND zum sorgsamen Umgang mit diesem Thema.

Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Körper oder Körperteile von Wild (Fallwild und Aufbruch), die nicht an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leiden, dürfen grundsätzlich im Revier der Erlegung verbleiben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entsorgung gemeinwohlverträglich erfolgt. Das bedeutet, dass es zu keiner Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie von anderen Naturnutzenden kommen darf. Die Entsorgung von Aufbrüchen in Revieren Dritter oder an Wegrändern und Parkplätzen ist nicht gestattet. In Bezug auf die ASP-Prophylaxe bittet das MELUND darum, Schwarzwildaufbrüche und Schlachtabfälle von Schwarzwild nicht im Revier, sondern über die in den Kreisen eingerichteten Sammelplätze zu entsorgen! Da bei Gesellschaftsjagden Aufbrüche in gegebenenfalls größeren Mengen anfallen, sollten diese in einem Container gesammelt und direkt über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden. Von einer Verwendung von Schwarzwildaufbrüchen am Luderplatz bittet das MELUND ebenfalls Abstand zu nehmen.