Das Maßnahmenpaket zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird für zwei Jahre verlängert. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt das gemeinsame Engagement von Landwirtschaftsministerium, Landkreistag und Städteverband. Im Rahmen des Maßnahmenpakets wird die Auszahlung der Fallwild-Prämie in Höhe von 50€ sowie die kostenlose Trichinenprobe für Jägerinnen und Jäger sichergestellt. Zudem sind Sammelstellen zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wildes, eingerichtet worden. Dort können Jägerinnen und Jäger verendetes Schwarzwild sowie Aufbruch des erlegten Schwarzwildes auch weiterhin kostenfrei abliefern.

Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband haben sich auf eine zweijährige Verlängerung des 2018 initiierten Abkommens verständigt. Im Rahmen des Abkommen wurden verschiedene Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die ASP zusammengefasst. Dazu sagte Dr. Dorit Kuhnt, Staatssekretärin für Landwirtschaft: „Ich bedanke mich bei den Kreisen und kreisfreien Städten für den Konsens zur Weiterführung dieses erfolgreich etablierten Maßnahmenpakets. Die Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der in Nachbarländern kursierenden Afrikanischen Schweinepest ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention im Land. Sie bieten der Jägerschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd und schaffen Anreize für das wichtige ASP-Monitoring bei Fallwild. Diese Schritte haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und werden von den Jägerinnen und Jägern gut angenommen. Für ihr Engagement und ihr Mitwirken danke ich auch der Jägerschaft.“

Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag und der Städteverband Schleswig-Holstein führen aus, dass Land und Kreise sowie kreisfreie Städte im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest nur gemeinsam die notwendigen Maßnahmen einleiten und koordinieren könnten. Die Verbände freuen sich, dass sie an einem Strang ziehen und sich gemeinsam auf einen möglichen Ausbruch vorbereiten. Der Landesjagdverband begrüßt das gemeinsame Engagement. „Die Verlängerung des Maßnahmenpakets ist ein wichtiger Baustein in der Seuchenprävention. Die Jägerschaft wird sich auch in Zukunft aktiv engagieren und einbringen“, so Marcus Börner, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes.

Mit dem Maßnahmenpaket erhalten Jägerinnen und Jäger eine finanzielle Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand, der durch die Suche nach verendetem Schwarzwild entsteht. Wer solches Fallwild findet, eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor entnehmen lässt und das Fallwild ordnungsgemäß entsorgt, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Entsorgung ist für die Jägerinnen und Jäger kostenfrei. Die Aufwandsentschädigung zahlt das Land – dies wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.

Zudem ist die Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wilds, aufgebaut worden. Die Kreise und kreisfreien Städte haben Sammelplätze mit Containern eingerichtet: Dort können Jägerinnen und Jäger verendetes Schwarzwild sowie Aufbruch des erlegten Schwarzwilds kostenfrei abliefern. Die gesammelten Tiere sowie die Eingeweide werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich entsorgt.

Der finanzielle Rahmen des auf weitere zwei Jahre angelegten Maßnahmenpakets liegt bei 200.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilen sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land; die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild wird ausschließlich vom Land getragen.

Für Schwarzwild, das in Schleswig-Holstein erlegt wird, werden Jägerinnen und Jägern die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen – den Befall mit Fadenwürmern – vonseiten der Kreise und kreisfreien Städte erlassen. Die Kosten teilen sich weiterhin das Land und die Gebietskörperschaften. Eine Trichinenuntersuchung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Schwarzwild verzehrt werden soll. Zur Erhöhung der Schwarzwildstrecke von 16.276 Stück im Jagdjahr 2018/2019 auf 17.210 Stück Schwarzwild im Folgejagdjahr 2019/2020 kann auch auf den Erlass der Trichinenuntersuchungsgebühr beigetragen haben.

Die Untersuchung des Fallwilds ist für das Monitoring auf Afrikanische Schweinepest als Frühwarnsystem von besonderer Bedeutung, um einen möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein frühzeitig zu entdecken. Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden; das Virus bleibt jedoch in den Kadavern über lange Zeit infektiös und kann somit weitere Wildschweine infizieren. Durch die Maßnahme ist seit 2018 deutlich mehr Fallwild auf ASP untersucht worden als zuvor: Vom Jagdjahr 2018/2019 zum Jagdjahr 2019/2020 hat sich die Zahl für alle Untersuchungen des Schwarzwilds insgesamt verdoppelt; die Untersuchungen des Fallwilds haben sich sogar verdreifacht.

 

Jägerinnen und Jäger finden unter folgenden Links wichtige Vorlagen und Hinweise zum Maßnahmenpaket & zur ASP:

Liste der Sammelstellen für Fallwild und Aufbruch

Antragsformular Fallwildsuche/ Erlegung von Schwarzwild

Probenbegleitschein – Amtliches Schwarzwild-Monitoring

Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

Wissenswertes zur AfrikanischenSchweinepest