Dachverband der Jäger begrüßt geplante Änderungen zu Jägerausbildung und -prüfung sowie Schießübungsnachweis. Bleiminimierung in Munition bei effektiver Tötungswirkung wird befürwortet. Zur Wald-Wild-Thematik gibt es umfangreiche Änderungsvorschläge.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute (21.8.2020) seine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) abgegeben. Der Dachverband der Jäger begrüßt die geplante Vereinheitlichung von Jägerausbildung und -prüfung ebenso wie die bundesweite Einführung eines Schießübungsnachweises. Für Büchsenmunition ist der Ausstieg aus Blei im Zuge einer Minimierungsstrategie eingeleitet worden. Der DJV befürwortet diesen wissens-und praxisbasierten Weg, insbesondere weil dabei die effektive Tötungswirkung sichergestellt wird. Über den Koalitionsvertrag hinaus gehen Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die „einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen sollen“. Hierzu hat der DJV detaillierte Änderungsvorschläge eingebracht.
Waldumbau und Aufforstung brauchen Schutzmaßnahmen
Vor allem kritisiert der DJV, dass die Formulierung zu einer „Naturverjüngung im Wald ohne Schutzmaßnahmen“ an der Realität vorbeigehe: Aktiver Waldumbau und Aufforstung brauchen aktive waldbauliche Maßnahmen. Akut betroffen ist mehr als ein Viertel des deutschen Waldes. Schutzmaßnahmen sind dort unabhängig vom Wildbestand notwendig – allein schon um Wirtschaftsbaumarten vor schnell wachsenden anderen Arten, etwa Birke, Brombeere oder Adlerfarn, zu schützen. Bereits etablierte standortgerechte Wälder sollten sich laut DJV jedoch grundsätzlich natürlich verjüngen können.
Mindestabschuss nur mit Obergrenze
Der DJV begrüßt, dass mit der vorgesehenen Regelung zum Mindestabschuss für Rehwild die Verantwortung der Beteiligten vor Ort gestärkt wird und das Verfahren in der Praxis deutlich vereinfacht wird. Der DJV fordert allerdings eine Obergrenze: Eine Regelung, die theoretisch den Totalabschuss der örtlichen Population zulässt, wird abgelehnt.
Vegetationsgutachten muss erweitert werden
Ein Vegetationsgutachten in der geplanten Form sieht der DJV kritisch. Es sollte nur in Kombination mit einer Lebensraumbewertung durchgeführt werden. Ein Gutachten über etwaige Schäden an Forstpflanzen vor Ort darf nicht alleinige Grundlage sein für die Abschusshöhe. Vielmehr muss festgestellt werden, ob das waldbauliche Ziel erreichbar bleibt, ob Ruhezonen für Wildtiere ebenso vorhanden sind, wie ausreichend Äsung und Deckung. Eigentümer, Jagdgenossenschaft, Bewirtschafter und Jagdausübungsberechtigter müssen bei der Erstellung eines solchen Gesamtgutachtens einbezogen werden. Zudem muss es gerichtlich überprüfbar sein, wenn es Grundlage für einen Mindestabschuss werden soll.
Wildruhezonen ermöglichen
Der DJV setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Wildruhezonen auszuweisen. Die immer stärkere Nutzung der Kulturlandschaft, etwa für Erholung, Verkehr, Siedlungsbau, macht diese dringend notwendig. Ruhezonen helfen zudem, Schäden an wirtschaftlich relevanten Baumarten durch Wildlenkung zu reduzieren. Das freie Betretungsrecht der Landschaft wäre dort eingeschränkt.
Änderung zur Jagd invasiver Arten abgelehnt
Jagdliche Maßnahmen zur Eindämmung invasiver Arten müssen nach Auffassung des DJV immer im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden – nach wie vor. Eine Schwächung dahingehend, dass Behörden Maßnahmen lediglich „im Benehmen“ umsetzen können, lehnt der DJV entschieden ab. Eine unabgestimmte behördliche Jagd auf Waschbär und Co. parallel zur Jagd durch den örtlichen Jäger birgt unter anderem erhebliche Sicherheitsrisiken.
Tierschutzgerechte Fangjagd sichern
Für die Jagd auf invasive Arten wie Waschbär oder Mink sind tierschutzgerechte Fallen notwendig. Der DJV plädiert deshalb dafür, dass diese rechtssicher verankert werden. Entsprechend sollte im Bundesjagdgesetz eine Ermächtigung zur Umsetzung des AIHTS-Abkommens aufgenommen werden. AIHTS steht für ein internationales Abkommen zu tierschutzgerechten Standards für die Fangjagd, das für Deutschland verpflichtend ist. Der DJV hat bereits erfolgreich gängige Fallentypen nach AIHTS-Kriterien testen lassen.
Infrarot-Aufheller für Nachtzielgeräte zulassen
Der DJV begrüßt, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik im Bereich des Schalenwildes auf Schwarzwild beschränkt bleiben soll. Er plädiert aber dafür, dass sie künftig auch für die Bejagung invasiver Arten erlaubt sein sollte. Bei der letzten Änderung des Waffengesetzes wurden zwar die waffenrechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd geschaffen, etablierte und günstige Dual-use-Geräte mit Infrarot-Aufheller blieben dabei allerdings außen vor. Der DJV plädiert dafür, dies mit der jetzigen Änderung zu korrigieren.
Die ausführliche DJV-Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes gibt es hier.