Das Einreiseverbot für Jägerinnen und Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin. Trotz drohender ASP und der Notwendigkeit bspw. der Schalenwildbejagung insbesondere im Rahmen von Drückjagden hält die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern an dem Einreiseverbot aus anderen Bundesländern fest.
Das Verbot gilt nicht für Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen (bsw. Pächten und Eigenjagdbesitzer) oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern sind.
Quelle: (Corona-LVO M-V) Vom 28. November 2020; GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 – 13 – 31