Für das Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird der Erlass zur quartalsmäßigen Meldung der Schwarzwildstrecke vom 20.05.2019 für die Jagdjahre 2021/2022 und 2022/2023 verlängert.
„Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zur Fortführung des Erlasses vom 20.05.2019 ist der Anteil des auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beprobten Fallwildes an der Gesamtzahl des Fallwildes. Dieser Anteil ist erfreulicherweise im letzten Jagdjahr auf 56 % gestiegen und zeigt somit einen deutlich positiven Trend. Dennoch reicht der Anteil des untersuchten Fallwilds noch nicht aus, um allein über diese Maßnahme einen Ausbruch der ASP beim Schwarzwild zuverlässig frühzeitig zu erkennen, sodass zusätzlich weiterhin der bekannte Abgleich von Fallwild und Gesamtstrecke erfolgen muss“, heißt es in der Begründung des Ministeriums. Allerdings ist unklar, wann das Quorum erreicht ist, damit dieser zusätzliche bürokratische Aufwand entfallen kann.
Wir bitte alle Jägerinnen und Jäger sich intensiv bei der Meldung (über die Tierfund-Kataster APP) und Beprobung von Schwarzwild als Verkehrsfallwild zu beteiligen.