Anzahl der vom FLI bestätigten, mit der ASP infizierten Wildschweine in Deutschland seit Ausbruch: 2.839

NEU: Erster Nachweis der Afrikanischen Schweinepest im Schwarzwildbestand in Mecklenburg-Vorpommern am 24. November. Ein verendet aufgefundener Frischling in den Ruhner Bergen bei Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde positiv auf das ASP-Virus beprobt.

Nachdem bereits am 8. Oktober ein im Landkreis Meißen geschossener Frischling ASP positiv war, wurde am 15. November erstmals auch ein Wildschwein im Landkreis Bautzen positiv beprobt. 

Eine Übersicht über die Restriktionszonen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es HIER

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Funde des TSIS (Tierseucheninformationszentrum): Tierseuchenabfrage ASP

 

Anzahl der vom FLI bestätigten ASP-Fälle bei Schwarzwild in Brandenburg:

Fundort Anzahl
Landkreis Spree-Neiße 307
Landkreis Oder-Spree 918
Landkreis Märkisch-Oderland 297
Landkreis Dahme-Spreewald 82
Stadt Frankfurt (Oder) 497
Landkreis Barnim 59
Landkreis Uckermark 12

 

Anzahl der vom FLI bestätigten ASP-Fälle bei Schwarzwild in Sachsen:

Fundort Anzahl
Landkreis Görlitz 653
Landkreis Meißen 9
Landkreis Bautzen 1

 

Anzahl der vom FLI bestätigten ASP-Fälle bei Schwarzwild in Mecklenburg-Vorpommern:

Fundort Anzahl
Landkreis Ludwigslust-Parchim 4
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut und BMEL / Stand 29.11.2021

Vor diesem Hintergrund bittet der Landesjagdverband Schleswig-Holstein:

  1. Jagdreisen in die betroffenen Regionen zu unterlassen.
  2. In jedem Fall sind die Biosicherheitsmaßnahmen (bspw. Reinigen von Kleidung, Fahrzeugen) einzuhalten.
  3. Fallwild, Aufbrüche, Zerwirkreste und Schwarten von Schwarzwild sollten unbedingt an den Sammelplätzen in Schleswig-Holstein entsorgt werden.
  4. Beim Transport von Schwarzwild auf auslaufsichere Gefäße/Wannen zu achten und diese abzudecken.
  5. Jedes Stück Fallwild/Unfallwild beim Schwarzwild direkt über die TFK App oder beim zuständigen Kreisveterinär unverzüglich zu melden und beproben zu lassen.
  6. Sämtliches erlegtes Schwarzwild weiterhin zu beproben – insbesondere aus Revieren in wildschweindichten Regionen und aus Revieren in der Nähe von Autobahnen. Geeignete Probenröhrchen und Gefäße erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt. Das Landeslabor bittet darum vorzugsweise Blutproben zu nehmen.
  7. Schwarzwild im Rahmen von Gesellschaftsjagden zentral aufbrechen.
  8. Schwarzwild aus den betroffenen Bundesländern bitte nur nach Schleswig-Holstein einführen, wenn diese negativ auf ASP getestet worden.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Die Ansteckung kann wie bei der europäischen Schweinepest durch direkten Kontakt mit infizierten Individuen, als auch indirekt über die Futteraufnahme oder durch kontaminiertes Material erfolgen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 10. September 2020 den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden.

Die Euopäische Union erreichte das Virus Anfang 2014. Es wurde vermutlich 2007 über den Schwarzmeerhafen Poti in Georgien aus Afrika auf das eurasische Festland eingeschleppt. Aktuell gab es in der Europäischen Union, im ersten Halbjahr 2020 annähernd doppelt so viele Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen als in der Vorjahresperiode.Spitzenreiter sind Ungarn mit 2.938 und Polen mit 2.737 ASP-Infektionen im Wildschweinbestand. Beide Länder übertreffen damit schon im ersten Halbjahr 2020 die ASP-Virusnachweise des gesamten Kalenderjahres 2019.

Hier erhalten Sie genaue Informationen über den chronologischen Verlauf der ASP

Die Jagdverbände rufen alle Jägerinnen und Jäger, Landwirte, Forstleute und Erholungssuchende zu erhöhter Aufmerksamkeit auf: Wildschweinkadaver sollten in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) gemeldet werden, erreichen direkt das FLI und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Ein Kadaver sollte in jedem Fall gesichert werden. Das weitere Vorgehen sollte bei einem Fund mit dem Veterinäramt abgestimmt werden: Das ASP-Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens über 100 Tage – das Verbreitungsrisiko ist entsprechend groß. Ein Transport ist nur in dichten Spezialbehältern sicher. Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände sollten nach Kontakt mit verdächtigen Kadavern desinfiziert werden. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Infizierte Haus- und Wildschweine sterben innerhalb weniger Tage.

Der DJV hat wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest in einem Papier beantwortet.

Weitere Informationen zur ASP sowie den Symptomen und Krankheitsbildern finden Sie in der Broschüre: “Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinpest”

 

Informationen für Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein:

Hier finden Sie die Liste der Sammelstellen für Fallwild und Aufbruch

Hier finden Sie das Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest

ASP-Info: Antragsformular zur Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit der ASP

ASP-Info: Probenbegleitschein – Amtliches Schwarzwild-Monitoring

ASP-Info: Gefahr Afrikanische Schweinepest – Vorbeugende Maßnahmen für Jäger

ASP-Info: Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild – Hinweise zur ASP-Früherkennung

 

Informationen für ausländische Jagdgäste:

ASP-Info: Gefahr Afrikanische Schweinepest – Merkblatt für ausländische Jagdgäste

ASP-Info: Gefahr Afrikanische Schweinepest – Merkblatt für ausländische Jagdgäste (Englisch)

ASP-Info: Gefahr Afrikanische Schweinepest – Merkblatt für ausländische Jagdgäste (Französisch)