Auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland vom 09.01.2026 hatte der Kreis Nordfriesland die Notzeit angeordnet. Nun wurde die Notzeit für den Kreis Nordfriesland für beendet erklärt. Die jagdrechtliche Allgemeinverfügung zur Feststellung der Notzeit gemäß § 18 Landesjagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Somit gilt das gesetzliche Fütterungsverbot des § 18 des LJagdG für Schalenwild, ebenfalls mit sofortiger Wirkung, wieder.
Die zuvor ausgerufene Notzeit war aufgrund einer außergewöhnlichen Witterungslage mit starkem Frost und flächendeckend vereister Schneedecke für das gesamte Kreisgebiet angeordnet worden. Während der Notzeit war die Fütterung von Wild – insbesondere von Schalenwild – erlaubt, da natürliche Äsung kaum verfügbar war. Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung entfallen diese Sonderregelungen umgehend.
Die jagdrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Feststellung der Notzeit gemäß § 18 Landesjagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 09.01.2026 finden Sie hier: Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Feststellung der Notzeit