Angesichts der aktuell in weiten Teilen Schleswig-Holsteins vorherrschenden winterlichen Witterungsbedingungen ruft der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH) alle Jägerinnen und Jäger zu besonderer Umsicht, Eigenverantwortung und einer konsequent situationsbezogenen Entscheidung bei der Jagdausübung auf.
Anhaltende Frostperioden, Schneeverwehungen, verharschte Schneedecken sowie eingeschränkte Äsungsbedingungen bedeuten für viele Wildarten eine erhebliche energetische Belastung. Wildtiere befinden sich in dieser Phase vielfach in einem abgesenkten Stoffwechsel und sind in besonderem Maße auf Ruhe angewiesen. Jede vermeidbare Störung wirkt sich unmittelbar negativ auf Kondition, Gesundheitszustand und Überlebensfähigkeit aus.
Der LJV SH betont ausdrücklich, dass Jagdausübung nicht schematisch oder allein nach rechtlicher Zulässigkeit erfolgen darf. Weidgerechtigkeit bedeutet, das eigene Handeln stets an den tatsächlichen Gegebenheiten im Revier auszurichten und nicht jede theoretisch mögliche Jagd auch praktisch durchzuführen.
Insbesondere Bewegungsjagden führen unter winterlichen Bedingungen zwangsläufig zu erhöhter Fluchtaktivität, zusätzlichem Energieverbrauch und einem gesteigerten Verletzungsrisiko – etwa durch verharschten oder vereisten Schnee. In vielen Revieren wird die einzig verantwortbare Entscheidung derzeit darin bestehen, auf Bewegungsjagden zu verzichten oder die Jagdausübung insgesamt auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Die Bewertung der Situation vor Ort – Schneehöhe, Schneeverharschung, Frostintensität, Äsungsangebot, Wilddichte, Kondition des Wildes und bisherige Störungen – liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Diese Entscheidung kann und muss täglich neu getroffen werden.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein setzt dabei bewusst auf die Fachkenntnis, Erfahrung und ethische Haltung seiner Mitglieder. Jagdliche Selbstverwaltung lebt vom Vertrauen in die Kompetenz der Jägerschaft – und von der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, auch durch bewusstes Unterlassen.
Der LJV SH erwartet daher von allen Jägerinnen und Jägern:
- eine kritische, tagesaktuelle Neubewertung der Witterungs- und Revierverhältnisse,
- die Bereitschaft, Jagdformen anzupassen oder auszusetzen,
- die konsequente Vermeidung vermeidbarer Störungen,
- sowie ein Handeln, das sich an Weidgerechtigkeit und Tierschutz orientiert – nicht am jagdlichen Kalender.
Jagdverzicht unter extremen Witterungsbedingungen ist Ausdruck persönlicher Haltung, fachlicher Verantwortung und gelebter Weidgerechtigkeit.
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Kriterien für die Feststellung der Notzeit. Die Feststellung würde behördlich durch die Landkreise erfolgen.