Wiederaufnahme des Betriebes der Schießstände
Der Schießstandbetrieb ist für die tierschutzgerechte Jagdausübung unerlässlich. Aus diesem Grund hat der LJV bereits in den vorangegangen Wochen Gespräche mit den Behörden gesucht und den Behörden in einem Schreiben konkrete Vorschläge zur Öffnung der Schießstände unterbreitet. Mit der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung de [...]