Allgemeinverfügung: LLUR erlaubt den Abschuss von Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein
Ab sofort ist der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein erlaubt. Dies hat das zuständige LLUR nun in einer Allgemeinverfügung erlassen. Hintergrund ist die ungewollte Ausbreitung der invasiven Art. Eine Etablierung des nichtheimischen Zwerghirschs soll auf Grundlage der EU-Verordnung 1143/2014 und § 40a BNatSchG verhindert werden. Muntjaks leben in dichtem Unterholz in Wäldern. [...]