Wildschaden: Hinweise zum Umgang mit der Wildschadensregelung
Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes in 2018 wurde in Schleswig-Holstein eine Regelung zur Mitwirkungspflicht der Landwirte bei der Wildschadensminimierung im Mais festgelegt. Diese gesetzliche Regelung wurde durch Hinweise des Landwirtschaftsministeriums ergänzt. Maßnahmen wie etwa Bejagungsschneisen oder Zäunung müssen im Mais ab einer Schlaggröße von 3ha aufwärts durch den Landwirt angelegt [...]