Corona: Bewegungsjagden auf Schalenwild in Schleswig-Holstein erlaubt
In Schleswig-Holstein sind die Durchführung von Bewegungsjagden derzeit zur Bejagung von Schalenwild privilegiert. Bei Drück- und Bewegungsjagden auf Schalenwild dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen. Unter Beachtung von strengeren Bestimmungen können Gesellschaftsjagden auf andere Wildarten wie bspw. Treibjagden auf Niederwild mit bis zu 10 Personen durchgeführt werden. Das hat die Landesregierun [...]








