Das Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein soll anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz geändert werden. Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Eine Formulierungshilfe mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz“ fasst die vorgesehenen Änderungen zusammen. Darin sind die aktuellen Punkte der geplanten Novelle aufgeführt. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben.