Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) und die Kreisjägerschaften sind gemeinnützige Vereine. Sie sind berechtigt, gem. § 51 AO Spenden zu empfangen und Spendenbescheinigungen auszustellen. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 200EUR genügt es, wenn der Empfänger (bspw. der LJV bzw. die Kreisjägerschaft) eine Körperschaft im Sinne des § 5.1.Nr 9 Körperschaftssteuergesetz ist. In di [...]