Invasive Art wird zu einem zunehmenden Problem für das Deichhinterland

Fraßschäden an Böschungen, unterhöhlte Deichanlagen und Uferbereiche: Der südamerikanische Sumpfbiber – besser bekannt als „Nutria“ – ist in Schleswig-Holstein auf dem Vormarsch. Wasser- und Bodenverbände stufen ihn als eine erhebliche Bedrohung für den Deich- und Hochwasserschutz ein. Gemeinsam mit dem Landesverband der Wasser und Bodenverbände SH und dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein ruft der Marschenverband Schleswig-Holstein e.V. zur intensiven Bejagung der invasiven Art auf.

Kleiner als ein Biber und deutlich größer als eine Bisamratte, lebt das anspruchslose Nagetier bevorzugt in Altarmen von Flüssen, Buchten, Lagunen und stehenden Gewässern. An der Küste Schleswig-Holsteins findet die Nutria neben fruchtbarem Ackerland in Gewässernähe ein optimales Habitat. Seine Jungen zieht die Nutria in mehreren meterlangen Röhrensystemen mit Wohnkessel im Uferbereich oder in Deichböschungen auf. Genau diese Erdbaue stellen die Wasser- und Bodenverbände im Land vor immer größere Herausforderungen.

Die Nutria breitet sich zunehmend in Schleswig-Holstein aus. Die nächste flächendeckende Erfassung der Nutria folgt im nächsten Jahr. (Quelle WTK SH)

„Durch die Sackungen von Böschungen ist die Ufersicherheit nicht sofort gefährdet, aber langfristig ist die Einspülung und Unterspülung ein ernstzunehmendes Problem“, erklärt der Geschäftsführer des Marschenverbandes S.-H. Matthias Reimers. Über die Elbe wandern Nutria in das Binnenland und vermehren sich derzeit in Richtung Norden. Der Deich- u. Hauptsielverband (DHSV) Wilstermarsch und der DHSV Dithmarschen weisen schon heute Schäden der Nutria an Uferböschungen nach.

Tritt ein Schaden auf, sind für die Schadensbehebung grundsätzlich die anliegenden Grundstückseigentümer verantwortlich. Treten die Schäden gehäuft und an Böschungen von Vorflutern auf, können sie den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gefährden. In diesem Fall fällt der Nutria-Schaden in die Verantwortlichkeit der Wasser- und Bodenverbände, deren Hauptaufgabe es ist, einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten.

„Nutria müssen im Interesse einer funktionierenden Wasserwirtschaft und des Küstenschutzes konsequent bejagt werden“, erklärt Oberdeichgraf Jan Rabeler. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle des Landesjagdgesetzes vom 26. Januar 2024 ist die Bejagung der Nutria im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ganzjährig, auch unter dem Einsatz von bisher zulässiger Nachtsichttechnik erlaubt. „Wo die Deichsicherheit und der Küstenschutz gefährdet sind, können Menschenleben in Gefahr sein. Hier muss eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen in Erwägung gezogen werden, wie es bereits in Niedersachsen der Fall ist“, macht Jan Rabeler als Vorsitzender des Marschenverbandes S.-H. deutlich.

Die aktuelle Bejagungsintensität sei laut dem Landesjagdverband präventiv auszubauen, da die Nutria-Problematik sich in Zukunft verschärfen werde. Zudem habe die Nutria auch einen negativen Einfluss auf heimische Arten. „Durch das Kahlfressen von sensiblen Uferbereichen hat die Nutria auch negativen Einfluss auf die Lebensräume heimischer Arten“, erklärt René Hartwig vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein. „Die Nutria sei eine Art, die sich explosionsartig ausbreitet, das würden die Karten des Wildtier Katasters Schleswig-Holstein (WTK) eindeutig belegen“. Das WTK erfasst neben heimischen Wildtieren unter anderem die Ausbreitung invasiver Arten wie dem Waschbären, dem Marderhund oder etwa der Nutria.

Eine Nutria kommt selten allein: Finden die anpassungsfähigen Nagetiere einen geeigneten Lebensraum, leben sie in kolonialen Verbänden mit bis zu 15 Tieren. Ein Nutria-Weibchen bekommt in einem Jahr bis zu dreimal durchschnittlich fünf Junge. Auf dem Speiseplan des südamerikanischen Sumpfbibers stehen neben Wasserpflanzen auch Ackerfrüchte. An landwirtschaftlichen Kulturen kann die Nutria erhebliche Fraßschäden verursachen und die Ernte schmälern. Nutria-Nuggets, Nutria am Grillspieß oder Nutria in Pilzsoße: Das Wildbret erlegter Nutria kann ohne Bedenken verzehrt werden. Wer Inspiration sucht, findet Rezeptideen unter www.wild-auf-wild.de

PM LJV/DHSV

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Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV), Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, Tel.: 04347-9087-0, www.ljv-sh.de

Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen (DHSV), Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Matthias Reimers Meldorfer Straße 17, 25770 Hemmingstedt, Telefon: 0481 / 68 08 – 0, Telefax: 0481 / 68 08 – 60, E-Mail: info@dhsv-dithmarschen.de, www.dhsv-dithmarschen.de