Aktueller Hinweis zur Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen seitens des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein:

Die Verlängerung von Jagdscheinen ist seit dem 28.02.2020 in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Der Grund dafür ist die Änderung des Waffengesetzes, nach der auch im Rahmen der Verlängerung von Jagdscheinen eine Auskunft des für den Antragsteller zuständigen Landesamts für Verfassungsschutz erforderlich ist. Leider wurde mit der Gesetzesänderung vom Bund als Gesetzgeber kein Verfahren für diese notwendige Abfrage geliefert.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) sowie das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) standen in den letzten Tagen in intensivem Austausch zu dem Thema. Das MILI konnte dem MELUND heute ein Verfahren präsentieren, welches die massenhafte Abfrage beim Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein ermöglicht. Laut Auskunft des Verfassungsschutzes soll die Abfrage ab dem 11.03.2020 erfolgen können. Die unteren Jagdbehörden wurden informiert, die Auskünfte nach einem vorgegebenen Schema einzuholen.

Wir gehen davon aus, dass die Prüfung ab dem 11.03.2020 zügig durchgeführt wird, sodass die Jagdscheine zeitnah verlängert werden können.

MELUND

(Stand 03.03.2020, 14.45Uhr)

Mitgliedern, deren Jagdschein zum Ablauf dieses Jagdjahres ungültig werden, wird dringend empfohlen, umgehend die Jagdscheinerteilung zu beantragen. Der Antrag ist mit Einreichung sämtlicher Unterlagen zu stellen: Personalien des Antragstellers, Versicherungsnachweis, Gebührenzahlungsbeleg und bei Erstantrag das Prüfungszeugnis.

Handlungsleitfaden zur Verlängerung des Jahresjagdscheines