Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt neue Jagdzeitenverordnung: Mehr Handlungsoptionen und erhöhter Küstenschutz
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH) unterstützt die zum 1. August 2024 in Kraft tretende Änderung der Landesjagdzeitenverordnung. Diese Anpassung ermöglicht es Jägern, effektiver auf die steigenden Schäden durch Wildgänse zu reagieren und gleichzeitig den Küstenschutz zu verbessern.
Erweiterte Jagdzeiten für Wildgänse
Die Verordnung verlängert die Jagdzeiten für Graugänse, Kanada- und Nilgänse. Diese Änderungen geben Landwirten an den Küsten und im gesamten Land neue Möglichkeiten zur Abwehr von Fraßschäden und schützen gleichzeitig wichtige landwirtschaftliche Flächen.
Neuregelung der Vergrämungsjagd auf Nonnengänse
Die Jagdzeiten für Nonnengänse, auch als Weißwangengänse bekannt, soll ebenfalls verlängert werden. Diese dürfen nun landesweit zur Vergrämung und Schadensabwehr bejagt werden, was bisher nur in bestimmten Kreisen möglich war. Damit wird den Landwirten und Jägern ein wirksames Mittel zur Minderung der erheblichen Schäden, die durch diese Gänseart verursacht werden, zur Verfügung gestellt.
Verbesserter Küstenschutz
Neben den erweiterten Jagdzeiten für Gänse beinhaltet die neue Verordnung auch Maßnahmen zum besseren Schutz der Küstendeiche. Nun dürfen auch Dachse und Nutrias, die die Stabilität der Deiche gefährden, ganzjährig entnommen werden. „Dies stärkt den Küstenschutz und erhöht die Sicherheit unserer Deiche“, betont Marcus Börner, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes.
Hintergrund der Änderungen
„Die Anpassung der Jagdzeiten ist eine Reaktion auf die zunehmenden Schäden durch die wachsenden Gänsepopulationen in Schleswig-Holstein und ist längst überfällig“, so Börner. Landwirte sehen sich vermehrt mit Ernteausfällen und anderen negativen Auswirkungen konfrontiert. Die neuen Regelungen sollen helfen, diese Probleme zu mindern und gleichzeitig den Schutz wichtiger Infrastrukturen zu gewährleisten.
Kontroversen und Kritiken
Trotz der begrüßten Änderungen sieht sich die Verordnung auch mit Kritik konfrontiert. Der NABU Schleswig-Holstein hat Bedenken hinsichtlich der Rechtskonformität und Zweckmäßigkeit der erweiterten Jagdzeiten geäußert und erwägt rechtliche Schritte gegen die Verordnung. Der LJV-SH betont jedoch die zwingende Notwendigkeit der Maßnahmen zum Schutz von Landwirtschaft und Küste. Im Übrigen seien die neuen Regeln als durchaus moderat zu bezeichnen.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein steht weiterhin im Dialog mit allen Interessengruppen, um nachhaltige und wirksame Lösungen für die Herausforderungen mit den zunehmenden Gänsebeständen in Schleswig-Holstein zu finden.
Über den Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH): Der LJV-SH setzt sich für die Interessen der Jäger und den Schutz der Natur in Schleswig-Holstein ein. Mit einem Fokus auf nachhaltige Jagdpraktiken und dem Erhalt von Lebensräumen trägt der Verband zur Sicherung der Biodiversität und zur Konfliktlösung zwischen Wildtierpopulationen und menschlichen Aktivitäten bei. In dem Verband sind über 18.000 Jägerinnen und Jäger organisiert.
Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V., Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, 04347-9087-0