Bläserinnen und Bläser im Landesjagdverband können ab sofort eine Prüfung zum neuen Jagdgebrauchshornbläserabzeichen „C“ ablegen. Das Abzeichen dient der Sicherheit im Jagdbetrieb und fördert den Erhalt des jagdlichen Brauchtums. Durch das Abzeichen weisen sich die Inhaber als geprüfte Bläser aus, die die erforderlichen Kenntnisse zur bläserischen Leitung einer Jagd erworben haben. Infos und Prüfungsordnung gibt es über die Landesobfrau für das Jagdhornblasen.
Landesbläserobfrau