Rehkitzrettung: BMEL fördert erneut Drohnen

Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert weiterhin die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. In diesem Jahr stellt das BMEL erneut 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die erneute Drohnen-Förderung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Auch im tierseuchenrechtlichen Krisenfall dürfen die angeschafften Drohnen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), insbesondere für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern, genutzt werden.

Besonders im Frühjahr suchen Rehkitze, Junghasen, am Boden brütende Vögel und andere Tiere Schutz im hohen Gras. Wird dort gemäht, kann das zur lebensgefährlichen Falle für die Jungtiere werden. Immer wieder werden Wildtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, deren erste Lebenswochen in die erste Mähperiode des Grünlands fallen. Das liegt am sogenannten Drückinstinkt: Anstatt zu fliehen, verharren die Kitze reglos und sehr flach auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Aus der Fahrkabine sind die Wildtiere so häufig nicht oder erst zu spät zu sehen. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE).

Quelle PM BMEL