Datum 18.11.2019

KIEL. Der Wolf GW924m, der innerhalb eines festgelegten Entnahmegebietes in den Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg im Rahmen einer Allgemeinverfügung von registrierten Jagdausübungsberichtigten geschossen werden darf, hält sich derzeit sehr wahrscheinlich nicht mehr im Entnahmegebiet auf. Eine DNA-Probe hat am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden.

“GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen”, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: “Wir stehen in engem Austausch mit den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und werden seine weiteren Bewegungen so genau wie möglich nachverfolgen.” Das spezielle Verhalten von GW924m, der immer wieder auch Herdenschutzzäune überwindet, sei eine große Herausforderung für die Nutztierhalterinnen und -halter sowie für das Wolfsmanagement.

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. “Das ist eine Vorsichtsmaßnahme”, sagte Albrecht: “In der Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.”

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt sie formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten werden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält  und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

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