Nachdem in den vergangenen Jahren die Landestrophäenschau außerhalb des Versammlungsraums der Landesverbandsversammlung im Zentrum der Outdoor-Messe gezeigt worden ist und auf außerordentlich großes Interesse stieß, soll diese Vorgehensweise beibehalten werden. Es soll also auch in diesem Jahr anlässlich des Landesjägertages (4.4.2020) im Rahmen der Outdoor-Messe in den Holstenhallen in Neumünster (3.-5.4.2020) eine Landestrophäenschau stattfinden. Alle Kreisjägerschaften sollen die jeweils zwei stärksten Trophäen aller Schalenwildarten, die im abgelaufenen Jagdjahr zur Strecke gekommen sind (auch als Fallwild), dort vorzeigen. Es soll auch in diesem Jahr vorweg eine Bewertung der angelieferten Trophäen erfolgen.

Die Umsetzung dieses Vorhabens erfordert die Anlieferung der Trophäen in den Kongressräumen im Foyer Nord der Holstenhallen in Neumünster schon am Mittwoch, dem 1.4.2020, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Es werden nur Trophäen angenommen, die mit einem vollständig ausgefüllten  Trophäenanhänger versehen sind, auf dem die Rubriken „Gewicht der Trophäe“ und „Bemerkungen“ nicht ausgefüllt sein sollen. Allerdings wird gebeten, die Rubriken „Hegegemeinschaft, Hegering und Revier“ mit den vollständigen Namen und nicht mit irgendwelchen Kürzeln oder Nummern auszufüllen und in der Rubrik „Erleger“ Vor- und Nachnamen lesbar anzugeben. Unterkiefer sollen den Trophäen nicht beigefügt sein und werden nicht entgegengenommen. Für jede empfangene Trophäe wird eine Quittung an den Einlieferer übergeben, die bei Wiederabholung am Sonntag, dem 5.4.2020, zwischen 18.00 und 19.00 Uhr zurückzugeben ist, nachdem auf ihr der Rückempfang bestätigt worden ist. Ohne Vorlage dieser Quittung wird keine Trophäe herausgegeben!

Die am Mittwoch angelieferten Trophäen werden am Donnerstag bewertet und dann im Forum  aufgehängt, wo sie während der Messeöffnungszeiten von den Messebesuchern besichtigt werden können.

Für die Bewertung werden alle Trophäen (Ausnahme Muffelwild) vom Brett abgenommen und so weit demontiert, dass eine Gewichtsfeststellung ohne Fremdkörper möglich ist. Auch Keilerwaffen können nur bewertet werden, wenn Gewehre und Haderer ohne Beschädigung vom Brett abgenommen und wieder montiert werden können. Aufgeklebte Keilerwaffen können nicht bewertet werden.

Für jede Trophäe wird eine Ergebnisurkunde für die Bewertung erstellt und mit zurückgegeben. Mit der Anlieferung der Trophäen erklärt der Inhaber sein Einverständnis mit dem vorstehend geschilderten Vorgehen.

Es ist vorgesehen, alle Trophäen zu fotografieren. Wenn ein Inhaber nicht damit einverstanden ist, dass seine Trophäe fotografiert wird, soll dieses auf der Rückseite des Trophäenanhängers vermerkt werden. Wenn dieser Vermerk nicht vorliegt, wird vom Einverständnis des Inhabers ausgegangen.

Das vorstehend geschilderte Vorgehen kann unseren Einblick in und unsere Information über die Entwicklung unserer Schalenwildbestände deutlich verbessern und liegt daher in unser aller Interesse. Es wäre deshalb wünschenswert, dass sich möglichst alle Erleger oder Inhaber infrage kommender Trophäen an diesem Vorhaben beteiligen und die Kreisjägerschaften trotz des frühen Termins rechtzeitig über die Entsendung entscheiden und den An- und Abtransport organisieren.

 

                                                                                                              Hans-Albrecht Hewicker

                                                                                                              Vorsitzender AK Schalenwild